Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb läuft von Mitte August bis Ende Dezember 2023.

Die Gewinner*innen werden im Januar 2023 gezogen und schriftlich benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nur eine Teilnahme pro Person. Kein Kaufzwang. Keine Barauszahlung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgenommen Mitglieder der EKAS, Mitarbeitende der EKAS-Geschäftsstelle sowie Mitarbeitenden von Durchführungsorganen.