Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb läuft ab Mitte August bis Ende Dezember 2023. Die übermittelten Kontaktdaten werden ausschliesslich für die Korrespondenz im Rahmen des Wettbewerbs verwendet und nicht weitergegeben.

Die Gewinner/-innen werden im Januar 2024 gezogen und schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner/-innen verpflichten sich mit der Teilnahme, der EKAS mindestens ein brauchbares Foto der Einlösung des Wettbewerbsgewinns zukommen zu lassen, welches im EKAS Mitteilungsblatt abgedruckt werden darf. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nur eine Teilnahme pro Person. Kein Kaufzwang. Keine Barauszahlung. Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilgenommen werden darf nur im Namen von Betrieben mit Sitz in der Schweiz. Ausgenommen sind Mitglieder der EKAS, Mitarbeitende der EKAS-Geschäftsstelle sowie Mitarbeitende von Durchführungsorganen.